Allgemeine Geschäftsbedingungen
Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen jede Vereinbarung zwischen Donor Network ApS, CVR-Nr. 43308866 (nachfolgend „Donor Network“), und dem Kunden (nachfolgend „der Kunde“). Besteht noch keine Vereinbarung, wird sie hiermit geschlossen. Donor Network ist ein in Dänemark rechtmäßig eingetragenes dänisches Unternehmen, das Waren aus Dänemark verkauft.
Als Kunde gilt jede Person, die eine Vereinbarung mit Donor Network schließt, entweder durch die Erstellung eines Profils bei Donor Network, um auf Materialien zu Spenderprofilen zuzugreifen, oder durch die Bestellung eines Produkts oder einer Dienstleistung bei Donor Network.
Der Wunschelternteil (nachfolgend „der Wunschelternteil“) ist die Person, für deren Kinderwunschbehandlung der Kunde Dienstleistungen oder Produkte erwirbt.
Die behandelnde Klinik (nachfolgend „die behandelnde Klinik“) ist die Klinik, in der der Wunschelternteil seine Behandlung mit Spendergameten oder mit einem anderen von Donor Network bereitgestellten Produkt beziehungsweise einer anderen Dienstleistung durchführen lässt. Bei der behandelnden Klinik handelt es sich um eine Gewebeeinrichtung, Kinderwunschklinik, Krankenhausabteilung oder zugelassene medizinische Fachkraft.
Behandlungsergebnis bezeichnet das Ergebnis einer Kinderwunschbehandlung mit Spendergameten. Dazu zählen insbesondere: eingetretene Schwangerschaft, erfolgloser Versuch, Lebendgeburt, Schwangerschaftsabbruch und eingelagerte Embryonen.
Kundenportal bezeichnet die sichere Onlineplattform von Donor Network, über die der Kunde auf sein Konto zugreifen und Angaben zum Behandlungsergebnis übermitteln oder aktualisieren kann.
Klinikportal bezeichnet die sichere Onlineplattform von Donor Network, die der behandelnden Klinik und autorisierten medizinischen Fachkräften zur Verwaltung eingehender Lieferungen, der Dokumentation, der Behandlungsergebnisse und der damit verbundenen Kommunikation zur Verfügung gestellt wird.
Geografische Standortdaten sind nicht identifizierende Standortangaben zu einer gemeldeten Schwangerschaft oder Geburt, einschließlich Stadt, Gemeinde oder Region. Ausgenommen sind genaue Adressen und andere Daten, durch die der Wunschelternteil oder das Spenderkind unmittelbar identifiziert werden könnte.
Die Gametenbank (nachfolgend „die Gametenbank“) ist eine von Donor Network unabhängige Einrichtung, die für den Verkauf von Spendergameten und/oder klinischen Behandlungen verantwortlich ist, sofern diese Bestandteil der Leistung an den Kunden sind.
1. Allgemeine Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Donor Network, unabhängig davon, ob die Vereinbarung schriftlich, durch eine Bestellung auf der Website von Donor Network, mündlich oder auf andere Weise geschlossen wurde. Mit dem Abschluss einer Transaktion mit Donor Network stimmt der Kunde diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsverbindlich zu.
1.2 Ein Kaufvertrag mit Donor Network gilt erst dann als endgültig geschlossen, wenn Donor Network durch Ausstellung einer Rechnung bestätigt hat, dass Donor Network und die Gametenbank die Produkte oder Dienstleistungen liefern können, die der Kunde erwerben möchte.
1.3 Zu den Dienstleistungen von Donor Network gehört der Zugang zu sicheren digitalen Portalen für Patienten und Kliniken, einschließlich des Kundenportals und des Klinikportals. Für die Nutzung dieser Portale gelten zusätzlich die Bestimmungen in den nachfolgenden Abschnitten 4 bis 6.
1.4 Bei Abschluss einer Transaktion mit Donor Network werden erworbene Spendergameten oder klinische Behandlungen von der Gametenbank verkauft. Für den Erwerb von Produkten der Gametenbank gilt eine gesonderte Vereinbarung, die dem Kunden beim Kauf ebenfalls vorgelegt und von ihm angenommen wird.
1.5 Sämtliche Haftungsfragen im Zusammenhang mit Spendergameten und Behandlungen richten sich ebenfalls nach den Vereinbarungen zwischen der Gametenbank und dem Kunden.
1.6 Donor Network übernimmt keine Haftung im Zusammenhang mit Spendergameten oder klinischen Behandlungen.
1.7 Der Kunde akzeptiert, dass sämtliche Informationen in englischer Sprache und per E-Mail übermittelt werden, sofern gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen. Dies gilt insbesondere für Bestellbestätigungen.
1.8 Der Kunde verpflichtet sich daher, donornetwork.com und die zugehörigen Domains in seinem E-Mail-Programm zur Liste sicherer Absender hinzuzufügen beziehungsweise entsprechende Regeln einzurichten. Donor Network haftet nicht für verloren gegangene oder übersehene E-Mails, die aufgrund von Spamfiltern oder anderen Filtern des E-Mail-Programms nicht zugestellt oder angezeigt werden.
1.9 Mit dem Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen bei Donor Network bestätigt der Kunde, dass er berechtigt ist, im Namen des Kunden zu unterzeichnen.
1.10 Produkte und Dienstleistungen können online über Donor Network bestellt und bezahlt werden. Donor Network kann Kreditkartenzahlungen akzeptieren. Alternativ kann Donor Network eine Rechnung ausstellen, die per Banküberweisung bezahlt werden kann. Spendergameten, für die eine Rechnung ausgestellt wurde, werden weder versandt noch gegebenenfalls in das persönliche Depot oder den Behälter des Kunden übertragen oder reserviert, bevor Donor Network die Zahlung des Kunden erhalten hat.
1.11 Schriftliche Angebote sind 30 Tage gültig. Die jeweils gültigen Preise sind auf der Website von Donor Network aufgeführt. Der Kunde akzeptiert, dass Donor Network die Preise sämtlicher Gameten, Produkte und Dienstleistungen jederzeit ändern kann.
1.12 Erfolgt die Zahlung für Spendergameten und/oder Lagerungsleistungen per Kreditkarte, wird der zu zahlende Betrag der Kreditkarte des Kunden belastet, sobald Donor Network die Spendergameten versendet oder sie aus dem Hauptdepot der Gametenbank in ein persönliches Depot auf den Namen des Kunden überführt.
1.13 Mit Abschluss dieser Vereinbarung übernimmt der Kunde die volle Verantwortung dafür, dass die behandelnde Klinik, welche die Lieferung erhält, die ihr nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten übernimmt. Dadurch müssen sämtliche Pflichten des Kunden nach dieser Vereinbarung sowohl hinsichtlich des Wunschelternteils als auch der behandelnden Klinik erfüllt sein.
1.14 Ist der Kunde nicht der Wunschelternteil, ist er verpflichtet, dem Wunschelternteil den Inhalt dieser Vereinbarung zu übermitteln und sicherzustellen, dass dieser die Vereinbarung annimmt.
1.15 Erwirbt ein Dritter die Spendergameten später vom Kunden, ist der Kunde verpflichtet, diesem Dritten den Inhalt dieser Vereinbarung zu übermitteln und sicherzustellen, dass er die Vereinbarung annimmt.
1.16 Wurde die Vereinbarung in den unter 1.14 und 1.15 genannten Fällen nicht übermittelt oder angenommen, stellt der Kunde Donor Network von jeder Haftung und allen zusätzlichen Kosten frei, die sich aus einer Vereinbarung zwischen dem Kunden und Donor Network ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen.
1.17 Die Angaben und Fotos im Spenderprofil werden vom Spender bereitgestellt.
1.18 Donor Network behält sich Irrtümer sowie Schreib- und Druckfehler vor. Wir bemühen uns, die Richtigkeit sämtlicher auf unserer Website veröffentlichten Informationen sicherzustellen. Fehler können dennoch auftreten. Donor Network haftet weder für solche Fehler noch für Folgen, die aus dem Vertrauen auf unrichtige Angaben entstehen.
1.19 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können der besseren Verständlichkeit halber in mehreren Sprachen bereitgestellt werden. Bei Abweichungen oder Widersprüchen zwischen einer Übersetzung und der englischen Fassung ist die englische Fassung maßgeblich und gilt als offizielle und rechtsverbindliche Version.
1.20 Das genetische Matching wird als optionale Dienstleistung angeboten. Die Berichte enthalten ausschließlich die Bewertung „Übereinstimmung“ beziehungsweise „keine Übereinstimmung“ und keine ergänzenden Daten zu bestimmten Erkrankungen. Ausführliche Berichte dieser Art sind nicht erhältlich. Eine Erstattung des genetischen Matchings ist ausgeschlossen. Bei fehlender Übereinstimmung bietet Donor Network jedoch kostenlos ein Matching mit einem alternativen Spender an.
2. Der Kunde
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Gameten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Donor Network weder selbst zu untersuchen noch durch Dritte untersuchen zu lassen.
2.2 Der Kunde erklärt, dass er weder Spender noch Vertreter einer konkurrierenden Organisation aus dem Bereich der Gametenbanken oder Kinderwunschbehandlungen ist.
2.3 Beim Erwerb von Spendergameten zur Lieferung an die behandelnde Klinik oder einen anderen Ort besteht aufgrund der Beschaffenheit des Produkts kein Widerrufsrecht. Das Produkt und das Versandverfahren sind für eine Rücksendung nicht geeignet.
2.4 Beim Erwerb von Lagerungsleistungen kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Übt der Kunde sein Widerrufsrecht aus, erstattet Donor Network den geschuldeten Betrag spätestens 14 Tage nach Eingang der Widerrufserklärung. Innerhalb der Widerrufsfrist können vollständig bezahlte Einheiten zu 100 Prozent des Kaufpreises der Spendergameten erstattet werden.
2.5 Beim Erwerb von Lagerungsleistungen kann der Kunde Donor Network mit der Vermittlung des Rückkaufs der Spendergameten beauftragen. Nimmt Donor Network diesen Auftrag an, zahlt Donor Network den geschuldeten Betrag spätestens 14 Tage nach Annahme des Auftrags. Vollständig bezahlte Einheiten können zu folgenden Preisen zurückgekauft werden:
2.5.1 Rückkauf zwischen 14 Tagen und 36 Monaten: 75 Prozent des Kaufpreises der Spendergameten.
2.5.2 Rückkauf zwischen 36 und 48 Monaten: 50 Prozent des Kaufpreises der Spendergameten.
2.5.3 Rückkauf zwischen 48 und 60 Monaten: 25 Prozent des Kaufpreises der Spendergameten.
2.5.4 Nach 60 Monaten ist kein Rückkauf möglich.
2.5.5 Im Zusammenhang mit einem Rückkauf nach 2.5.1 bis 2.5.4 werden keine Lagerungskosten erstattet.
2.6 Der Kunde erkennt an, dass Spendergameten eines bestimmten Spenders aufgrund nationaler Quotenbeschränkungen gegebenenfalls nur zusammen mit einer Schwangerschaftsquote erworben werden können. Dies bedeutet, dass der Kunde entsprechend den regionalen Rechtsvorschriften entweder beliebig viele Kinder, also eine Familie, mit einem Spender zeugen darf oder ein Kind mit einem Spender.
2.7 Werden Spendergameten reserviert, ohne gleichzeitig eine Schwangerschaftsquote zu erwerben, besteht keine Gewähr dafür, dass die Spendergameten zum gewünschten Zeitpunkt in einem bestimmten Land verwendet werden dürfen. Die Reservierung gilt ausschließlich für den Halm und begründet kein Nutzungsrecht in einem bestimmten Land.
2.8 Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass trotz der Untersuchung der Spendergameten durch die Gametenbank das Risiko einer Übertragung genetischer oder erblicher Krankheiten, Störungen oder angeborener Fehlbildungen durch die Behandlung mit den Spendergameten nicht ausgeschlossen werden kann. Donor Network schließt diesbezüglich jegliche Gewährleistung und Haftung aus.
2.9 Donor Network schließt ausdrücklich jede Haftung und Verantwortung für die Qualität und andere Eigenschaften der von der Gametenbank gelieferten Spendergameten sowie für die Ergebnisse einer Behandlung oder sonstigen Verwendung aus. Dies betrifft insbesondere eine ungewollte Schwangerschaft, Mehrlingsschwangerschaft, Fehlgeburt, Eileiterschwangerschaft, Totgeburt, genetische oder erbliche Krankheiten, Störungen oder angeborene Fehlbildungen. Der Haftungsausschluss umfasst auch höhere Gewalt und andere außerhalb des Einflussbereichs von Donor Network liegende Umstände, etwa Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, Festhaltung, Zurückhaltung von Waren durch den Zoll, Beschlagnahme, Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen oder Unruhen, Vandalismus, Terrorismus, Radioaktivität oder Naturkatastrophen.
2.10 Donor Network haftet nicht für mittelbare Schäden und Kosten. Dazu zählen insbesondere Ausgaben für Medikamente und Behandlungen, Transport- und Reisekosten, Unterkunftskosten, entgangener Gewinn, Umsatz oder Einkommen, Zeitverlust, Verlust von Kunden sowie Folgekosten und sonstige mittelbare Verluste oder Ausgaben.
2.11 Die behandelnde Klinik ist dafür verantwortlich, dass der Kunde entsprechend der Bestellung mit den Gameten des richtigen Spenders behandelt wird. Sie muss vor jeder Behandlung die Liste der unter Quarantäne gestellten oder dauerhaft gesperrten Spender von Donor Network prüfen.
2.12 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Donor Network neue relevante Kontaktdaten mitzuteilen, damit Donor Network ihn bei unerwünschten Ereignissen oder Reaktionen, etwa angeborenen Fehlbildungen oder möglicherweise erblichen Krankheiten, dringend erreichen kann.
2.13 Der Wunschelternteil muss die behandelnde Klinik unverzüglich über jeden Verdacht auf schwerwiegende unerwünschte Reaktionen informieren, die mit der Qualität oder Sicherheit der von der Gametenbank gelieferten Spendergameten zusammenhängen könnten. Donor Network kann sich in diesem Zusammenhang mit Rückfragen an den Kunden wenden. Der Kunde soll die Untersuchung in solchen Fällen unterstützen. Dazu kann die Bereitstellung von Krankenakten oder die Durchführung weiterer Untersuchungen gehören.
2.14 Donor Network informiert den Kunden nur dann über unerwünschte Ereignisse oder Reaktionen im Zusammenhang mit den von ihm erworbenen Spendergameten, wenn diese bei Donor Network gelagert werden und der Kunde entweder noch keine behandelnde Klinik benannt hat oder der Spender dauerhaft gesperrt ist. In allen anderen Fällen informiert Donor Network die vom Kunden benannte behandelnde Klinik. Diese bleibt vollständig dafür verantwortlich, den Kunden zu benachrichtigen und/oder ihn gegebenenfalls an eine genetische Untersuchung, medizinische Beratung oder Ähnliches zu verweisen.
2.15 Bei einem Rückruf von Spendergameten muss die behandelnde Klinik die betreffenden Gameten im Namen des Wunschelternteils entweder an die Gametenbank oder an einen anderen von Donor Network bestimmten Ort zurücksenden oder vernichten. Gelangen der Wunschelternteil und die behandelnde Klinik zu dem Ergebnis, dass die Gameten nach nationalem Recht weiterhin für die Behandlung des Wunschelternteils verwendet werden dürfen, muss Donor Network darüber informiert werden.
2.16 Die behandelnde Klinik kann im Namen des Kunden Spendergameten eines dauerhaft gesperrten Spenders in unaufgetautem und unbeschädigtem Zustand an die Gametenbank oder einen anderen von Donor Network bestimmten Ort zurücksenden. Die Gametenbank ersetzt sie durch Einheiten eines anderen Spenders. Die neuen Spendergameten werden bei der nächsten Buchung von Spendergameten durch die behandelnde Klinik kostenlos mitgeliefert. Eine frühere Lieferung ist gegen Zahlung der zu diesem Zeitpunkt geltenden vollständigen Liefergebühr von Donor Network möglich. Für Spendergameten eines unter Quarantäne gestellten Spenders besteht kein Anspruch auf Erstattung.
2.17 Der Kunde erkennt an, dass von Donor Network oder der Gametenbank offengelegte Angaben zum Spender vertraulich sind und sensible personenbezogene Daten des Spenders enthalten können. Sie dürfen daher in keiner Weise Dritten zugänglich gemacht werden, soweit dies nicht gesetzlich oder von den zuständigen nationalen Behörden vorgeschrieben ist. Ungeachtet dessen darf der Kunde Angaben zum Spender im erforderlichen Umfang an die behandelnde Klinik und an Spenderkinder des betreffenden Spenders weitergeben. Jede andere mündliche, über soziale Medien erfolgende oder sonstige Offenlegung oder Veröffentlichung von Angaben zum Spender kann den Schutz seiner personenbezogenen Daten beeinträchtigen und dem Geschäft von Donor Network oder der Gametenbank schaden. Sie kann zivilrechtliche oder strafrechtliche Sanktionen nach sich ziehen, einschließlich vertraglicher oder außervertraglicher Schadenersatzansprüche und, sofern die Umstände dies rechtfertigen, einer Freiheitsstrafe.
2.18 Der Kunde erkennt an, dass Spendergameten unter der jeweils im Spenderprofil enthaltenen Artikelbeschreibung verkauft werden. Erhält Donor Network neue Informationen über einen Spender, die für die Beurteilung dieses Spenders durch einen Kunden relevant sein könnten, kann Donor Network das Spenderprofil ändern. Der Kunde wird in diesem Fall nicht benachrichtigt.
2.19 Der Kunde versteht und akzeptiert, dass Donor Network verpflichtet ist, die Anonymität von Non-ID-Release-Spendern zeitlich unbegrenzt zu schützen.
2.20 Der Kunde sichert zu, keinerlei Versuche zu unternehmen, den Spender zu suchen oder ausfindig zu machen. Dies schließt konkrete Maßnahmen ein, die unmittelbar oder mittelbar erkennen lassen könnten, dass der Kunde nach dem Spender sucht. Leitet der Kunde dennoch eine solche Suche ein, muss er Donor Network, die Gametenbank und den Spender von allen unmittelbaren oder mittelbaren Verlusten, Belastungen oder Unannehmlichkeiten freistellen und schadlos halten.
2.21 Jede Suche nach anderen Empfängern von Gameten dieses Spenders oder nach weiteren Spenderkindern dieses Spenders erfolgt auf eigene Verantwortung und nach eigenem Ermessen des Kunden. Der Kunde erkennt an, dass seine Suche bei anderen Empfängern oder Spenderkindern Belastungen und Unannehmlichkeiten verursachen kann, für die er verantwortlich gemacht werden kann.
2.22 Donor Network legt für jeden Spender weltweit und je Land Höchstgrenzen für Schwangerschaftsquoten fest und zeigt sie dem Kunden auf der Website an. Diese Grenzen können später gesenkt, jedoch nicht erhöht werden.
3. Spender und Gameten
3.1 Spender erhalten für die Gametenspende keine Bezahlung. Donor Network erstattet ihnen jedoch entsprechend den geltenden Vorschriften die mit der Spende verbundenen Kosten, üblicherweise in Form eines auf einer Schätzung beruhenden Pauschalbetrags.
3.2 Der Spender hat der Weitergabe der gespendeten Gameten schriftlich zugestimmt und diese Zustimmung zum Zeitpunkt des Kaufs der Gameten nicht widerrufen.
3.3 Spendergameten können von ID-Release-Spendern oder Non-ID-Release-Spendern stammen.
3.4 Donor Network legt die Identität eines ID-Release-Spenders gegenüber Kliniken, Behörden und/oder Spenderkindern nur in dem Umfang offen, in dem dies nach zwingendem Recht des Empfängerlandes vorgeschrieben ist. Gegebenenfalls muss zuvor bestätigt werden, dass das Spenderkind tatsächlich ein Kind des betreffenden Spenders ist. Donor Network kann nicht gewährleisten, dass der ID-Release-Spender später einem Kontakt mit dem Spenderkind zustimmt.
3.5 Vom Spender bereitgestellte Informationen, darunter Audioaufnahmen, Babyfotos, IQ- und Persönlichkeitstests, andere Tests und Profilangaben, können wesentliche Informationen, etwa zur Gesundheit des Spenders, enthalten und stehen zur Verfügung, sofern der Spender sie bereitgestellt hat. Mit dem Kauf erkennt der Kunde an, dass er selbst dafür verantwortlich ist, die Angaben zu den ausgewählten Spendern geprüft und die Spenderinformationen in ihrem vorhandenen Umfang akzeptiert zu haben.
3.6 Sämtliche Spenderinformationen beruhen auf Selbstauskünften. Die von Donor Network bereitgestellten Angaben zum Spender sind nach bestem Wissen von Donor Network wahr und richtig. Donor Network übernimmt hierfür jedoch keine Gewähr und haftet nicht für unrichtige oder ungenaue Angaben.
3.7 Die Spender werden gemäß den geltenden Anforderungen der EU-Richtlinien untersucht. Sämtliche Spender werden auf HIV 1 und 2, HTLV I und II, Hepatitis B, Hepatitis C, Syphilis, Chlamydia trachomatis und Neisseria gonorrhoeae getestet. CMV-Tests und weitere Untersuchungen richten sich nach den Anforderungen der Gametenbank. Angaben zu einem positiven CMV-Status des Spenders sind im Spenderprofil verfügbar.
4. Kundenportal
4.1 Zweck
4.1.1 Das Kundenportal ermöglicht Patienten den sicheren Zugriff auf ihr Konto sowie die Übermittlung oder Aktualisierung von Angaben zu Schwangerschaftsergebnissen, zum Behandlungsverlauf und zu weiteren damit verbundenen Daten.
4.2 Zugang und Sicherheit
4.2.1 Der Zugang zum Kundenportal ist persönlich und auf den Kunden beschränkt, dem das Konto zugeordnet ist.
4.2.2 Donor Network stellt den Zugang über ein sicheres Anmeldesystem bereit.
4.2.3 Donor Network kann den Zugang bei Missbrauch, Sicherheitsbedenken oder einem Verstoß gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorübergehend sperren oder beenden.
4.3 Pflichten des Nutzers
4.3.1 Der Kunde muss sicherstellen, dass sämtliche über das Kundenportal übermittelten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind.
4.3.2 Der Kunde erkennt an, dass im Kundenportal eingegebene Angaben zur Behandlungsverwaltung, zur Erfüllung behördlicher Meldepflichten und zu Compliance-Zwecken verwendet werden können.
4.4 Keine medizinische Beratung
4.4.1 Die im Kundenportal bereitgestellten Informationen stellen keine medizinische Beratung dar. Patienten sind weiterhin selbst dafür verantwortlich, bei medizinischen Entscheidungen ihre behandelnde Klinik oder eine medizinische Fachkraft zu konsultieren.
4.5 Datenschutz
4.5.1 Bei der Nutzung des Kundenportals werden personenbezogene Daten einschließlich Gesundheitsdaten verarbeitet. Diese Verarbeitung richtet sich nach der Datenschutzerklärung von Donor Network und den geltenden Datenschutzvorschriften einschließlich der DSGVO.
4.6 Verpflichtende Meldung des Behandlungsergebnisses
4.6.1 Der Kunde erkennt an, dass Donor Network dänischen und europäischen Vorschriften zur Rückverfolgbarkeit, zu Schwangerschaftsquoten und zur Meldung von Behandlungsergebnissen unterliegt.
4.6.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Ergebnis jedes Behandlungszyklus mit über Donor Network erworbenen Spendergameten zu melden.
4.6.3 Das erste Behandlungsergebnis muss nach Maßgabe der geltenden dänischen Rechtsvorschriften spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Behandlungsdatum über das Kundenportal gemeldet werden.
4.6.4 Ändert sich das gemeldete Behandlungsergebnis später, etwa durch eine eingetretene Schwangerschaft, einen erfolglosen Versuch, eine Lebendgeburt, einen Schwangerschaftsabbruch oder eingelagerte Embryonen, muss der Kunde den Status des Behandlungsergebnisses unverzüglich über das Kundenportal aktualisieren.
4.6.5 Der Kunde erkennt an, dass eine unterlassene Meldung oder Aktualisierung des Behandlungsergebnisses zur Sperrung des Zugangs zu Spendergameten, Schwangerschaftsquoten oder Portaldiensten führen und seine Rechte aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beeinträchtigen kann.
4.7 Erfassung des geografischen Standorts
4.7.1 Zusätzlich zu der gesetzlich vorgeschriebenen Meldung auf Länderebene erfasst Donor Network Schwangerschafts- und Geburtsergebnisse anhand der vom Kunden angegebenen Stadt oder Region.
4.7.2 Die Erfassung geografischer Standortdaten dient der Spenderverwaltung, einer angemessenen geografischen Verteilung der Spendernutzung und der Verringerung des Risikos unbeabsichtigter Blutsverwandtschaft.
4.7.3 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass geografische Standortdaten bei der Meldung des Behandlungsergebnisses über das Kundenportal angegeben werden müssen.
4.7.4 Der Kunde sichert zu, dass die angegebenen geografischen Standortdaten zum Zeitpunkt der Übermittlung nach bestem Wissen richtig sind.
4.8 Anzeige zusammengefasster Standortangaben
4.8.1 Donor Network darf nicht identifizierende, zusammengefasste geografische Standortdaten zu Informations- und Verwaltungszwecken im Kundenportal und im Klinikportal anzeigen, sofern dadurch einzelne Empfänger oder Spenderkinder nicht identifiziert werden können.
5. Klinikportal (behandelnde Kliniken und medizinische Fachkräfte)
5.1 Zweck
5.1.1 Das Klinikportal wird Partnerkliniken zur Verfügung gestellt, um die Bearbeitung eingehender Lieferungen, Empfangsbestätigungen, die Dokumentation und die damit verbundene Kommunikation mit Donor Network zu erleichtern.
5.2 Zugang und Berechtigung
5.2.1 Der Zugang ist auf Kliniken beschränkt, die in einem Vertragsverhältnis mit Donor Network stehen.
5.2.2 Die Kliniken müssen sicherstellen, dass ausschließlich autorisierte Mitarbeiter auf das Klinikportal zugreifen.
5.2.3 Sämtliche über das Klinikportal vorgenommenen Handlungen gelten als im Namen der Klinik vorgenommen.
5.3 Pflichten der Klinik
5.3.1 Die Kliniken sind dafür verantwortlich, die Lieferdaten bei Erhalt zu überprüfen und Spendermaterial gemäß den geltenden Rechtsvorschriften, fachlichen Standards und internen Verfahren zu handhaben.
5.3.2 Die Kliniken müssen sicherstellen, dass die im Klinikportal eingegebenen Angaben richtig und zeitnah sind.
5.4 Compliance und Dokumentation
5.4.1 Die Kliniken erkennen an, dass die über das Klinikportal übermittelten Angaben zur Einhaltung regulatorischer Anforderungen, zur Rückverfolgbarkeit und zu Prüfzwecken verwendet werden können.
5.5 Datenschutz
5.5.1 Verarbeiten Kliniken über das Klinikportal personenbezogene Daten einschließlich patientenbezogener Daten, bleiben sie für die Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften und der beruflichen Schweigepflichten verantwortlich.
5.6 Sichtbarkeit geografischer Standortdaten
5.6.1 Geografische Standortdaten zu Behandlungsergebnissen können der behandelnden Klinik über das Klinikportal zur Verfügung gestellt werden, soweit dies für die Behandlungsverwaltung, die Verwaltung von Spenderquoten und die Einhaltung regulatorischer Anforderungen erforderlich ist.
5.6.2 Die Kliniken erkennen an, dass diese Angaben gemäß den geltenden Datenschutzvorschriften und beruflichen Schweigepflichten behandelt werden müssen.
6. Allgemeine Portalbedingungen
6.1 Verfügbarkeit
6.1.1 Donor Network ist bestrebt, die ständige Verfügbarkeit der Portale sicherzustellen, gewährleistet jedoch keinen unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb.
6.2 Änderungen an den Portalen
6.2.1 Donor Network kann das Kundenportal oder das Klinikportal aus betrieblichen, rechtlichen oder sicherheitsbezogenen Gründen jederzeit ändern, aktualisieren, vorübergehend aussetzen oder einstellen.
6.3 Beendigung des Zugangs
6.3.1 Der Zugang zu einem Portal kann beendet werden, wenn das zugrunde liegende Verhältnis zum Patienten oder zur Klinik endet oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen wird.
7. Regulatorische Anforderungen und Qualität
7.1 Zugelassene Empfänger
7.1.1 Spendergameten dürfen nach den gesetzlichen Vorschriften ausschließlich an zugelassene Gewebeeinrichtungen, Kinderwunschkliniken, Krankenhausabteilungen oder zugelassene medizinische Fachkräfte abgegeben werden. Ist der Kunde eine Privatperson, muss er daher einen dieser Empfänger als Vertreter, also als behandelnde Klinik, benennen, der die Spendergameten in seinem Namen entgegennimmt. Donor Network kann eine Bestellung ablehnen, wenn mit dem benannten Empfänger keine Vereinbarung besteht.
7.2 Gesetzeskonforme Verarbeitung und Qualitätsstandards
7.2.1 Donor Network verpflichtet sich, Spendergameten zu liefern, die gemäß den geltenden dänischen Rechtsvorschriften und den EU-Richtlinien zu Spendergameten für die Anwendung beim Menschen verarbeitet wurden.
7.3 Haftungsausschluss und höhere Gewalt
7.3.1 Donor Network schließt alle weiteren ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen aus, unter anderem hinsichtlich Qualität, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, etwa eine Behandlung in einem bestimmten Land. Insbesondere gewährleistet Donor Network weder, dass die Behandlung mit den Spendergameten zu einer lebensfähigen Schwangerschaft führt, noch, dass ein aus der Behandlung hervorgegangenes Spenderkind bestimmte Eigenschaften besitzt.
7.3.2 Dies gilt auch für höhere Gewalt und andere außerhalb des Einflussbereichs von Donor Network liegende Umstände, etwa Streiks, Aussperrungen, Transportschwierigkeiten, Festhaltung, Zurückhaltung von Waren durch den Zoll, Beschlagnahme, Krieg, bewaffnete Auseinandersetzungen oder Unruhen, Vandalismus, Terrorismus, Radioaktivität oder Naturkatastrophen.
7.4 Handhabung und Empfindlichkeit von Spendergameten
7.4.1 Dem Kunden, dem Wunschelternteil und der behandelnden Klinik ist bekannt, dass gefrorene Spendergameten empfindliche Produkte sind. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihre Haltbarkeit von der Lagerungseinrichtung abhängt und dass sie beschädigt werden können, wenn sie nach dem Auftauen nicht sofort verwendet werden.
7.5 Meldung von Behandlungsergebnissen
7.5.1 Zur Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften über die Rückverfolgbarkeit von Spendern und die Begrenzung von Schwangerschaftsquoten muss der Kunde sämtliche Behandlungsergebnisse melden, die Spendergameten betreffen, welche über Donor Network bereitgestellt wurden. Die Meldung erfolgt über das Kundenportal, sofern Donor Network nichts anderes vorgibt oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Sie muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Behandlungsdatum abgeschlossen sein. Der Kunde akzeptiert, dass Donor Network die über das Kundenportal übermittelten Angaben für behördliche Meldungen, zur Verwaltung von Spenderquoten und zu Prüfzwecken verwenden darf. Der Kunde bleibt dafür verantwortlich, dass die gemeldeten Angaben richtig, vollständig und aktuell sind.
7.6 Schwangerschaftsquote: Erstattung oder Ersatz
7.6.1 Bestätigt die behandelnde Klinik, dass keine Schwangerschaft eingetreten ist und sämtliche im Rahmen der betreffenden Schwangerschaftsquote erworbenen Spendergameten verbraucht wurden oder nicht mehr verwendbar sind, kann der Kunde innerhalb von drei (3) Jahren entweder die Erstattung des für die Schwangerschaftsquote gezahlten Preises oder den Ersatz durch eine Schwangerschaftsquote für einen anderen Spender verlangen. Für die Lieferung fallen Kosten an.
7.6.2 Jeder Antrag nach diesem Abschnitt muss über das Kundenportal eingereicht werden. Sämtliche Behandlungsergebnisse müssen dabei vollständig und richtig gemeldet sein.
7.6.3 Donor Network kann Unterlagen und/oder eine Bestätigung der behandelnden Klinik verlangen, um die Anspruchsberechtigung zu prüfen.
7.6.4 Die Erstattung umfasst keine Spendergameten, Lagerung, Lieferung oder sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
7.6.5 Hat der Kunde die Meldepflichten nach den Abschnitten 4.6 und 7.5 nicht erfüllt, erfolgt weder eine Erstattung noch ein Ersatz.
7.7 Folgen der Nichteinhaltung
7.7.1 Erfüllt der Kunde seine Meldepflichten und Aktualisierungspflichten in Bezug auf Behandlungsergebnisse nicht, kann dies folgende Konsequenzen haben: (a) die vorübergehende Sperrung oder Einschränkung des Zugangs zu Spendergameten oder Schwangerschaftsquoten, (b) den Verlust des Anspruchs auf Erstattung oder Ersatz von Schwangerschaftsquoten und/oder (c) eine Meldung an die zuständigen Behörden, soweit dies gesetzlich vorgeschrieben ist.
7.8 Geografische Standortdaten (geografische Verteilung)
7.8.1 Zur Unterstützung einer verantwortungsvollen Spendernutzung und zur Förderung der geografischen Verteilung von Schwangerschaften mit Spendergameten kann Donor Network zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Angaben geografische Standortdaten erheben und verarbeiten.
7.8.2 Der Kunde erkennt an, dass diese Verarbeitung einem berechtigten Interesse von Donor Network dient und im Einklang mit den geltenden Datenschutzvorschriften einschließlich der DSGVO erfolgt.
7.8.3 Geografische Standortdaten werden so verarbeitet, dass weder die Anonymität des Spenders noch die Privatsphäre des Wunschelternteils oder des Spenderkindes beeinträchtigt wird.
7.8.4 Geografische Daten können Kunden und Spendern in vollständig anonymisierter Form zur Verfügung gestellt werden, um die geografische Verteilung je Spender darzustellen.
7.9 Dauerhaft gesperrte Spender und Quarantäne
7.9.1 Nach dänischem Recht dürfen Spendergameten eines dauerhaft gesperrten Spenders nur geliefert werden, wenn sie für ein Geschwisterkind eines bereits mit diesem Spender gezeugten Spenderkindes verwendet werden sollen und der Kunde über die möglichen Risiken informiert wurde und diese akzeptiert hat. Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Außerhalb Dänemarks ist die weitere Verwendung eines dauerhaft gesperrten Spenders nur nach den Vorgaben der zuständigen nationalen Behörde möglich. Donor Network verlangt hierzu eine Erklärung des Kunden.
7.9.2 Der Kunde erkennt an, dass Gameten eines Spenders nicht verwendet werden dürfen, wenn der Spender unter Quarantäne gestellt wurde oder die nationale Schwangerschaftsquote für ihn erreicht ist. Donor Network ist in diesem Fall verpflichtet, sämtliche Lieferungen auszusetzen.
7.10 Personenbezogene Daten, Rückverfolgbarkeit und Aufbewahrung
7.10.1 Donor Network erhält und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden, um Bestellungen und Anfragen zu bearbeiten, etwa den Erwerb von Spendergameten oder Informationen, Lagerungsleistungen, genetisches Matching oder andere Bewertungen. Die Datenschutzerklärung von Donor Network ist auf der Website des Unternehmens verfügbar.
7.10.2 Sind für die Beurteilung einer unerwünschten Reaktion beim Kunden oder dessen Spenderkind weitere Angaben erforderlich, stimmt der Kunde zu, dass Donor Network ihn kontaktiert, um relevante Informationen einzuholen. Dazu kann die Bitte um Zugriff auf die Krankenakten des Kunden und des Kindes oder um Blutproben zu Diagnosezwecken gehören.
7.10.3 Entsprechend den nationalen regulatorischen Anforderungen werden die personenbezogenen Daten des Kunden von Donor Network und der Gametenbank vertraulich behandelt und zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit mindestens dreißig (30) Jahre sicher aufbewahrt. Soweit erforderlich, können die personenbezogenen Daten des Kunden an die behandelnde Klinik, den Arzt und das Untersuchungslabor weitergegeben werden.
7.10.4 Stellt Donor Network seine gesamte Tätigkeit ein, werden sämtliche Unterlagen einschließlich der personenbezogenen Daten des Kunden auf eine andere zugelassene Gewebeeinrichtung übertragen, damit die Rückverfolgbarkeit gemäß dänischem Recht gewährleistet bleibt.
7.10.5 Der Kunde erhält zusammen mit der Bestellbestätigung eine Ausfertigung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Wir bewahren Vereinbarungen auf, solange unsere vertraglichen Verpflichtungen bestehen oder gesetzliche Vorschriften dies verlangen. Wir empfehlen dem Kunden, die Vereinbarung ebenfalls aufzubewahren, da sie auf der Website von Donor Network nicht verfügbar sein wird.
8. Versand und Lieferung
8.1 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, verpflichtet sich Donor Network, bestellte Spendergameten innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrags zu versenden, also an einen Transportdienstleister zu übergeben.
8.2 Auf Wunsch des Kunden kann Donor Network erworbene Spendergameten ab dem Kaufdatum bis zu 30 Tage ohne zusätzliche Kosten lagern. Nach Ablauf von 30 Tagen gehen die Spendergameten in die kostenpflichtige Lagerung über. Es gelten die jeweils aktuellen Preise für Lagerungsleistungen. Zahlungen für die Lagerung werden nicht erstattet.
8.3 Für Schäden, die während der Lagerungsdauer infolge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt eintreten und die gelagerten Spendergameten beeinträchtigen können, wird kein Schadenersatz geleistet.
8.4 Sofern in der Vereinbarung mit Donor Network nichts anderes bestimmt ist, werden die Spendergameten an die vom Kunden benannte behandelnde Klinik geliefert, DAP beziehungsweise „Geliefert benannter Ort“ gemäß Incoterms 2020. Der Kunde akzeptiert, dass die behandelnde Klinik ihn bei der Prüfung der gelieferten Spendergameten, der Rückgabe von Versandbehältern und ähnlichen Vorgängen vertritt. Der Kunde trägt unabhängig vom Grund das Risiko für Verzögerungen oder Schäden nach Übergabe des Produkts an den Transportdienstleister. Dies gilt insbesondere für die Zollabfertigung.
8.5 Donor Network unterstützt gerne mit Informationen, ist jedoch weder für die Zollabfertigung noch für Einfuhrgenehmigungen verantwortlich.
8.6 Nach Eingang einer Lieferung muss die behandelnde Klinik die Produkte auf Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit untersuchen. Stellt sie eine Abweichung fest, für die die Gametenbank oder Donor Network verantwortlich ist, muss sie Donor Network informieren und die nicht vertragsgemäßen Produkte zurücksenden. Die Gametenbank wird die Produkte innerhalb einer angemessenen Frist entweder ersetzen oder den dafür gezahlten Preis erstatten. Der Kunde erkennt an, dass sich dies auf den ursprünglich vorgesehenen Behandlungsplan auswirken kann. Weder die Gametenbank noch Donor Network haften für diese Auswirkungen.
8.6.1 Die Klinik ist dafür verantwortlich, die gemessene Qualität der Gametenproben im Zusammenhang mit der Behandlung zu beurteilen und festgestellte Abweichungen zu melden. Überschreiten die Abweichungen die von der Gametenbank festgelegten Grenzwerte der Messunsicherheit, verpflichtet sich Donor Network, den Halm durch einen gleichwertigen Halm desselben Spenders zu ersetzen. Ist dieser Spender ausverkauft, erfolgt der Ersatz durch einen Halm eines anderen Spenders. Der Kunde erkennt an, dass sich dies auf den ursprünglich vorgesehenen Behandlungsplan auswirken kann. Weder die Gametenbank noch Donor Network haften für diese Auswirkungen.
8.7 Vermuten der Kunde oder die behandelnde Klinik, dass die Einheiten aufgetaut sein könnten, muss sich der Kunde vor der Rücksendung der Produkte an Donor Network wenden, damit ihre sachgemäße Rücksendung sichergestellt werden kann. Werden die Produkte nicht rechtzeitig geliefert und beruht die Verzögerung auf Umständen, deren Risiko der Kunde trägt, einschließlich einer Verzögerung durch den Transportdienstleister, lehnt Donor Network jede Verantwortung hierfür ab. Der Kunde verliert seinen Anspruch auf Schadenersatz wegen der Verzögerung.
8.8 Stickstoffbehälter und Versandboxen bleiben Eigentum von Donor Network und müssen unverzüglich, spätestens fünf Tage nach Erhalt der Lieferung, zurückgesendet werden. Werden der Behälter und die Versandbox nicht innerhalb dieser Frist zurückgesendet, darf Donor Network sowohl vom Kunden als auch von der behandelnden Klinik eine wöchentliche Miete verlangen. Diese beträgt derzeit 125 Euro je angefangene Woche.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
9.1 Soweit zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes bestimmen, unterliegen alle auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vereinbarungen und aufgegebenen Bestellungen dänischem Recht und sind nach diesem auszulegen. Sämtliche Streitigkeiten aus diesen Vereinbarungen und Bestellungen, einschließlich Streitigkeiten über deren Bestehen oder Wirksamkeit, werden in dänischer Sprache vor einem zuständigen dänischen Gericht verhandelt.